Donnerstag, 22. März 2012

Kampf dem Radklau

Die Fahrradseite der Polizei ist aktuell ziemlich verwaist, da die Wiener Polizei nach mehr als 10 Jahren die gratis Fahrradcodierung eingestellt hat. 

Stattdessen wird jetzt eine kostenpflichtige Registrierung und Markierung von Fahrrädern auf nummer-sicher.at empfohlen. Für €29,90 im ersten Jahr und €9,90 pro Folgejahr wird das Fahrrad in einer Datenbank mit verschiedenen Merkmalen erfasst. Falls es abhanden kommt, kann man es jederzeit online als gestohlen oder vermisst melden. Zusätzlich bekommt man nicht mehr ablösbare Aufkleber, die am Fahrradrahmen angebracht werden und eine sogenannte QR-Codierung enthalten. Diese kann mit der passenden App am Smartphone ausgelesen werden und so sofort anzeigen, ob das vorliegende Rad gestohlen wurde oder nicht.

Die Betreiber versprechen sich dadurch Diebstahlschutz durch Abschreckung, da so gestohlene Fahrräder nicht mehr so einfach weiter verkauft werden können und man als Käufer sofort den Status des Rades überprüfen kann. Weiters wird die Auffindung von Besitzern herrenloser Fahrräder erheblich erleichtert und beschleunigt.

Laut VCÖ ist in Österreich die Fahrraddiebstahlsrate um 11% gegenüber dem Vorjahr gestiegen und die Aufklärungsrate liegt bei schlappen 4,6%. Schon bei meiner ersten Anzeige Anfang der 1990er Jahre musste ich frustriert feststellen, dass die Aufklärung von Fahrraddiebstählen bei der Polizei überhaupt keine Priorität genießt.

Was nützt daher die beste Markierung, wenn das registrierte Lieblingsstück in einem Kastenwagen die Grenze passiert und im Ausland sich niemand um etwaige Markierungen kümmert? Da hilft nur mehr eine Versicherung, die zumindestens den materiellen Wert ersetzt. Entweder werden Fahrraddiebstähle bereits von der Haushaltsversicherung abgedeckt oder man nimmt eine spezielle Diebstahlsversicherung, wie sie z.B. von ARGUS oder VCÖ angeboten werden. Gerade bei hochpreisigen Rädern (>€2000) ist zu prüfen, ob überhaupt die gesamte Summe von der Versicherung gedeckt wird und unter welchen Voraussetzungen  der Schaden ersetzt wird. Hier ist meistens relevant wann und wo das Rad entwendet wurde und vor allem wie es gesichert war.

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