Dienstag, 4. Dezember 2012

StVO-Änderungen

Ab 31.03.2013 tritt in Österreich die neueste Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft und sie enthält folgende Neuerungen für Radfahrer:

  • Das Telefonieren während dem Radfahren ohne Freisprecheinrichtung ist in Zukunft, wie im Auto, verboten und kostet 50 Euro, wenn man erwischt wird.
  • Die Radwegbenützungspflicht kann in Einzelfällen aufgehoben werden, wenn es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben.
  • Neu ist die Möglichkeit zum Bau von Fahrradstraßen, die für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen sind. Das Befahren mit Autos ist, wie in Wohnstraßen, nur zum Zwecke des Zu- und Abfahrens erlaubt.
  • Eine weitere Neuerung sind Begegnungszonen nach dem Konzept des Shared Space, die von alle Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt benutzt werden können. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 20 km/h (in Ausnahmen 30 km/h), wobei die schwächsten Verkehrsteilnehmer grundsätzlich Vorrang haben.


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