Ab 31.03.2013 tritt in Österreich die neueste Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft und sie enthält folgende Neuerungen für Radfahrer:
- Das Telefonieren während dem Radfahren ohne Freisprecheinrichtung ist in Zukunft, wie im Auto, verboten und kostet 50 Euro, wenn man erwischt wird.
- Die Radwegbenützungspflicht kann in Einzelfällen aufgehoben werden, wenn es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben.
- Neu ist die Möglichkeit zum Bau von Fahrradstraßen, die für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen sind. Das Befahren mit Autos ist, wie in Wohnstraßen, nur zum Zwecke des Zu- und Abfahrens erlaubt.
- Eine weitere Neuerung sind Begegnungszonen nach dem Konzept des Shared Space, die von alle Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt benutzt werden können. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 20 km/h (in Ausnahmen 30 km/h), wobei die schwächsten Verkehrsteilnehmer grundsätzlich Vorrang haben.
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