Freitag, 17. Juni 2011

Schilder

Leider herrschen hier in Österreich nicht die nahezu paradisischen Zustände, wie z.B in Bayern, wo das Radfahren im Wald ab einer gewissen Wegbreite grundsätzlich erlaubt ist. Vermutlich wurde schon jeder Mountainbiker abseits der Straße mit dem einen oder anderen Fahrverbotsschild konfrontiert. 

Das gemeine Fahrverbotsschild für Fahrräder

Das gemeine Fahrverbotsschild für Fahrräder ist natürlich nur die Grundausstattung. Wem das Angebot der Straßenverkehrsordnung nicht genügt, der betätigt sich kreativ, wie die folgenden Bilder zeigen.


Ein Schild um den Schranken schon frühzeitig erkennen zu können ;-)

Ein Appell an die Vernünftigen, ein Verbot für die Unvernünftigen

Die Schilder auf den letzten drei Bildern stehen alle knapp nebeneinander. Ein Einheimischer hat uns erklärt, dass sich der Grundbesitzer gegen Klagen absichern will, falls doch jemand mit dem Rad hinauf fährt und z.B. stürzt und sich verletzt. Im Zeitalter der Rechtsschutzversicherungen ist so ein Vorgehen wohl notwendig, wo mangelndes Fahrkönnen mit Klagen und Schmerzensgeldforderungen gegen Wegerhalter und Grundbesitzer kompensiert wird.

In diesem Sinne wünsche ich eine gute und verletzungsfreie Fahrt.

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